TS Safety Management Consulting - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Pflichten der Unternehmen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind durch einschlägige Rechtsgrundlagen definiert.

Rechtsgrundlagen
Die nachstehenden Links führen direkt zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit, namentlich zu den einschlägigen Gesetzen und den zugehörigen Verordnungen und Wegleitungen sowie zu den von der EKAS herausgegebenen Richtlinien.

Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Verordnung über die Eignung der Spezialisten/innen der Arbeitssicherheit
Arbeitsgesetz (ArG)
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1)
Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV2)
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3)
Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV4)
Wegleitung zu den Verordnungen 3 & 4 des Arbeitsgesetzes (ArGV3 & 4)
Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung)
Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG)
Verordnung zum STEG (STEV)
Liste der EKAS-Richtlinien

EKAS
Im Auftrag des Bundesrats koordiniert die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS die Arbeit der Aufsichtsorgane, sorgt für die einheitliche Anwendung der Sicherheitsvorschriften in den Betrieben und erlässt Richtlinien zur Verhütung von Berufsunfällen.

Die EKAS Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit ist seit Januar 2000 in Kraft. Sie regelt den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit ASA (Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute) und das Verfahren der Durchführungsorgane im Unterlassungsfall (Subsidiärmodell).  

Eine nachhaltige Umsetzung der Arbeitssicherheit setzt ein systematisches Vorgehen zur Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten voraus, wie es durch die Initiative EKAS propagiert wird:

  • Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung: Welche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken gibt es im Betrieb?
  • Sicherheitssystem: System für die professionelle und dauerhafte Beherrschung der ermittelten Risiken
  • Massnahmen und Umsetzungskontrolle: Konsequente Umsetzung der Schutzmassnahmen an den Arbeitsplätzen

Die EKAS empfiehlt ein Sicherheitssystem, das folgende Elemente umfasst:

  1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
  2. Sicherheitsorganisation
  3. Ausbildung, Instruktion, Information *)
  4. Sicherheitsregeln
  5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung *)
  6. Massnahmenplanung und –realisierung *)
  7. Notfallorganisation *)
  8. Mitwirkung *)
  9. Gesundheitsschutz *)
  10. Kontrolle, Audit *)

    *) Für das Sicherheitssystem von Betrieben ohne besondere Gefahren erforderliche Elemente.

Wir beraten unsere Kunden in der Umsetzung der Arbeitssicherheit gemäss der durch EKAS propagierten Vorgehensweise. Definierte Sicherheitsziele werden dadurch in effizienter Weise erreicht und Rechtskonformität wird in Ihrem Betrieb bei vertretbarem Aufwand sichergestellt. Die Integration der Arbeitssicherheit in bestehende Managementsysteme ist sinnvoll und wird von uns unterstützt.
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letzte Aktualisierung: 01.05.2008
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